Mediation
Vermittlung im Konflikt

Mediation und Gericht

 

Außergerichtliche Mediation und gerichtliches Verfahren

Auch bei einem laufenden gerichtlichen Verfahren steht es Ihnen jederzeit frei, in Übereinstimmung mit der Gegenseite eine Unterbrechung des Verfahrens zu beantragen, um eine außergerichtliche Mediation durchzuführen. Dies kommt besonders häufig in Familiensachen vor.
In Familiensachen ist es darüber hinaus nicht selten, dass vor allem vor Einreichung des Scheidungsantrags in einer Mediation Angelegenheiten, die mit der Scheidung zusammenhängen, geregelt werden, etwa Fragen des Umgangs, des Zugewinnausgleichs, des Unterhaltes oder der Hausratsverteilung. Diese vorgerichtlichen Vereinbarungen behalten auch im Scheidungsverfahren grundsätzlich ihre Gültigkeit.
In Familiensachen kann der Richter außerdem den Parteien aufgeben, ein kostenfreies Vorgespräch über eine evtl. Mediation mit einer außergerichtlich tätigen Mediatorin zu führen.

 

Mediation bei Gericht

Seit dem Jahr 2009 wird bei den Amtsgerichten Trier, Saarburg, Wittlich, Bernkastel, Bitburg, Prüm, Daun und Hermeskeil sowie beim Landgericht Trier Mediation in gerichtlichen Verfahren angeboten. Auch dann, wenn Sie eine Klage erhoben haben oder verklagt worden sind, steht Ihnen der Weg zu einer Mediation damit nach wie vor offen. Die Mediation wird von Richter:innen durchgeführt, die eine vom Justizministerium angebotene Ausbildung zum Mediator absolviert haben. Um die Verschwiegenheit und Neutralität der Mediatorin zu wahren, mediieren die Richtermediator:innen nur Fälle, mit denen sie nicht als Richter befasst sind. Mit dem Mediationsgesetz, das seit September 2012 in Kraft ist, hat der Gesetzgeber die Mediation bei Gericht durch das sog. Güterichtermodell ersetzt. Die bisherigen Richtermediator:innen heißen nunmehr Güterichter:innen, dürfen aber wie bisher nicht nur eine Güteverhandlung mit Elementen der Mediation anbieten, sondern auch eine richtige vollwertige Mediation. Nähere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Homepage der genannten Amtsgerichte oder beim Landgericht Trier unter

https://lgtr.justiz.rlp.de/de/service-informationen/mediation-und-gueterichter/